Umgangsbegleitung
Professionelle Begleitung beim Kontakt zwischen Kind und Elternteil
Was ist Umgangsbegleitung?
Die Umgangsbegleitung nach § 18 Abs. 3 SGB VIII unterstützt getrennt lebende Eltern und ihre Kinder dabei, den Kontakt zueinander aufrechtzuerhalten oder wieder aufzubauen. Eine neutrale Fachkraft begleitet die Treffen und sorgt für einen geschützten Rahmen.
Wann ist Umgangsbegleitung sinnvoll?
✓ Wenn der Kontakt zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil schwierig oder belastet ist
✓ Bei hochstrittigen Trennungssituationen
✓ Wenn der Kontakt nach längerer Zeit wieder aufgenommen werden soll
✓ Bei gerichtlich angeordneter Umgangsbegleitung
Unsere Aufgaben
Vor dem Umgang
- •Vorgespräche mit allen Beteiligten
- •Klärung von Rahmenbedingungen
- •Festlegung von Regeln und Abläufen
Während des Umgangs
- •Anwesenheit während der Treffen
- •Beobachtung und Dokumentation
- •Intervention bei Bedarf
Nach dem Umgang
- •Nachgespräche mit Beteiligten
- •Berichterstattung an Jugendamt/Gericht
- •Empfehlungen zum weiteren Verlauf
Unsere Haltung
- •Neutral und allparteilich
- •Kindeszentriert
- •Professionell und verlässlich
Wichtig zu wissen:
Umgangsbegleitung kann vom Jugendamt oder vom Familiengericht angeordnet werden. Die Kosten werden in der Regel vom Jugendamt übernommen.
Unser Ziel ist es, den begleiteten Umgang so zu gestalten, dass er nach und nach reduziert werden kann und die Familie eigenständig den Kontakt gestalten kann.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Umgangsbegleitung oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne!
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